
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Medizinrecht
Medizinrecht bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Heilauftrag und Haftung. Wir begleiten Kliniken, Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, MVZ und Fachpersonal umfassend – von der Gründung über Vertragsgestaltung und Zulassungsfragen bis zum Haftungsstreit und Auseinandersetzungen mit Kostenträgern.
Medizinrecht
Wir kennen beide Seiten: die medizinische Realität und die juristische Verantwortung.
Wir beraten und vertreten Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere Krankenhäuser, Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), niedergelassene Vertragsärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und ambulante Pflegedienste bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Ausübung ihrer Tätigkeit.
Das Tätigkeitsspektrum umfasst Kooperations- und Beteiligungsmodelle, die Begleitung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen, die Beratung im Berufs-, Gesellschafts- und Haftungsrecht sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Aufsichtsbehörden. Im Berufsrecht stehen wir bei Zulassungsverfahren, Approbationsfragen und standesrechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Vertragsarztrecht, insbesondere bei der Strukturierung, Übertragung und Einbringung von Vertragsarztsitzen in ein MVZ nach § 95 SGB V, von der Gestaltung des Praxiskauf- und Beteiligungsvertrags über die strategische Planung der Nachbesetzung bis hin zur rechtssicheren Umsetzung des Verzichts zugunsten einer Anstellung im MVZ und der Fortführung der vertragsärztlichen Zulassung am MVZ-Sitz. Dabei entwickeln wir maßgeschneiderte, wirtschaftlich sinnvolle und zugleich mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vereinbare Lösungen, insbesondere im Hinblick auf Bedarfsplanung, Nachbesetzungsverfahren, Sitzverlegungen und die Wahrung der Gründereigenschaft von Vertragsärzten in MVZ-Strukturen.
Besondere Expertise haben wir im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung: Zulassung, Honorarstreitigkeiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Abrechnungsfragen gehören zu unserem Alltag.
Im Berufsrecht begleiten wir bei standesrechtlichen Verfahren, Auseinandersetzungen mit Ärztekammern und Fragen rund um die Approbation.