
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Medizinrecht
Medizinrecht bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Heilauftrag und Haftung. Wir begleiten Ärzte, Kliniken und MVZ umfassend – von der Praxisgründung über Vertragsgestaltung und Zulassungsfragen bis zum Arzthaftungsstreit.
Medizinrecht
Medizinrecht ist kein Randgebiet – es ist die rechtliche Grundlage jedes Heilberufs. Wir kennen beide Seiten: die medizinische Realität und die juristische Verantwortung.
Im Vertragsrecht gestalten wir Behandlungsverträge, Kooperationsvereinbarungen und Berufsausübungsgemeinschaften rechtssicher. Bei Haftungsfragen analysieren wir Behandlungsfehlervorwürfe präzise, koordinieren Sachverständige und vertreten konsequent gegenüber Patienten, Versicherungen und Gerichten. Im Berufsrecht stehen wir bei Zulassungsverfahren, Approbationsfragen und standesrechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Besondere Expertise haben wir im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung: Zulassung, Honorarstreitigkeiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Abrechnungsfragen gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen gehören zu unserem Alltag. Gleiches gilt für das Datenschutzrecht in der Arztpraxis – denn die Patientenakte ist nicht nur medizinisches Dokument, sondern auch rechtlich sensibler Datensatz.