
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Aufenthaltsrecht
Viele Einrichtungen sind heute auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Wir begleiten durch alle aufenthaltsrechtlichen Verfahren und haben besondere Expertise bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – vom Visum bis zur Approbation.
Aufenthaltsrecht
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist real – und er wird durch inländische Bewerber allein nicht zu lösen sein. Viele Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen sind heute auf Ärzte, Pflegefachkräfte und medizinisches Personal aus dem Ausland angewiesen. Aufenthaltsrecht ist damit längst kein Randthema mehr, sondern eine operative Notwendigkeit.
Wir begleiten Gesundheitseinrichtungen und ihre ausländischen Mitarbeiter durch alle aufenthaltsrechtlichen Verfahren: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Besondere Expertise haben wir bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – einem Verfahren, das über Behördengrenzen hinweg komplex ist und häufig über den tatsächlichen Berufseinstieg entscheidet.
Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und Approbationsbehörden, begleiten Ärzte und Pflegefachkräfte durch Kenntnisprüfungen und Anpassungslehrgänge und sichern so den Weg in die Berufsausübung rechtlich ab.
Denn gut ausgebildetes Personal aus dem Ausland zu gewinnen ist das eine – es rechtssicher einzustellen und langfristig zu halten das andere. Wir sorgen dafür, dass beides gelingt.