
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Healthcare Compliance
Compliance im Gesundheitswesen ist rechtliche Pflicht und existenzielles Risiko zugleich. Wir beraten beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen, gestalten interne Richtlinien und vertreten bei Behördenanfragen und strafrechtlichen Ermittlungen – diskret und konsequent.
Healthcare Compliance
Im Gesundheitswesen ist Compliance kein optionales Managementthema – sie ist rechtliche Pflicht und existenzielles Risiko zugleich. Wer als Klinik, MVZ oder Praxis gegen Abrechnungsvorschriften, Antikorruptionsregeln oder berufsrechtliche Vorgaben verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern Zulassung, Reputation und im Ernstfall die Freiheit.
Wir beraten beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen, die auf die spezifischen Anforderungen des Gesundheitswesens zugeschnitten sind: Antikorruption im Gesundheitswesen nach §§ 299a, 299b StGB, Abrechnungsintegrität, Zuwendungsverbote, Transparenzpflichten und die Zusammenarbeit mit der Industrie. Interne Richtlinien, Schulungskonzepte und Meldeverfahren gestalten wir so, dass sie im Alltag tatsächlich funktionieren – nicht nur auf dem Papier.
Bei internen Untersuchungen, Behördenanfragen und strafrechtlichen Ermittlungen stehen wir mit klarer Strategie zur Seite – diskret, strukturiert und konsequent.
Compliance schützt nicht nur das Unternehmen – sie schützt die Menschen, die in ihm Verantwortung tragen.