RA Fabian Schustek

Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Healthcare Compliance

Akteure im Gesundheitswesen bewegen sich in einem stark regulierten Bereich. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Richtlinien und internen Unternehmensregeln ist fehleranfällig und mit weitreichenden Risiken verbunden. Wir beraten beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen, gestalten interne Richtlinien und vertreten bei Behördenanfragen und strafrechtlichen Ermittlungen.

Healthcare Compliance

Compliance im Gesundheitswesen ist rechtliche Pflicht und erhebliches Risiko zugleich. Wer als Akteur im Gesundheitswesen gegen Abrechnungsvorschriften, Antikorruptionsregeln oder berufsrechtliche Vorgaben verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern Zulassung, Reputation und im Ernstfall die Freiheit.

Wir beraten beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen, die auf die spezifischen Anforderungen des Gesundheitswesens zugeschnitten sind: Antikorruption im Gesundheitswesen nach §§ 299a, 299b StGB, Abrechnungsintegrität, Zuwendungsverbote, Transparenzpflichten und die Zusammenarbeit mit der Industrie. Interne Richtlinien, Schulungskonzepte und Meldeverfahren gestalten wir so, dass sie im Alltag tatsächlich funktionieren – nicht nur auf dem Papier.

Bei internen Untersuchungen, Behördenanfragen und strafrechtlichen Ermittlungen stehen wir mit klarer Strategie zur Seite.