RA Mark Mandelbaum

Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Mietrecht / Immobilienrecht

Räume und Gebäude sind mehr als Betriebsmittel – sie sind Teil der DNA geschäftlichen Tätigkeit. Wir beraten bei Miet- und Kaufverträgen, Umbaufragen und der Verzahnung immobilienrechtlicher mit gesundheitsrechtlichen Anforderungen.

Mietrecht / Immobilienrecht

Praxis- und Geschäftsräume, Klinikgebäude, Pflegeheime – im Gesundheitswesen ist die Immobilie mehr als ein Betriebsmittel. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung, Grundlage der Betriebsorganisation und oft eine der größten wirtschaftlichen Bindungen überhaupt. Miet- und immobilienrechtliche Entscheidungen haben hier unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb.

Wir beraten Gesundheitseinrichtungen bei der Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, der Prüfung von Kaufverträgen sowie bei Fragen rund um Umbau, Instandhaltung und behördliche Genehmigungen. Besondere Expertise haben wir bei der Verzahnung immobilienrechtlicher Fragen mit den spezifischen Anforderungen des Gesundheitsrechts, etwa wenn Raumkonzept und Zulassungsvoraussetzungen aufeinandertreffen.

Wer im Gesundheitswesen langfristig plant, braucht nicht nur die richtige Immobilie, sondern auch den richtigen Vertrag dazu. Bei Streitigkeiten mit Vermietern, Mietern oder Bauträgern sind wir an Ihrer Seite.