
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Strafrecht
Abrechnungsbetrug, Korruption, Behandlungsfehler – strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen werden häufig unterschätzt. Wir vertreten Ärzte, Klinikträger und Pflegepersonal in allen Phasen des Strafverfahrens und verbinden strafrechtliche Verteidigungskompetenz mit medizinrechtlichem Fachwissen.
Strafrecht
Strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen sind vielfältig – und werden häufig unterschätzt. Abrechnungsbetrug, Korruption, Körperverletzung durch Behandlungsfehler, Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht oder die unerlaubte Weitergabe von Patientendaten: All das kann strafrechtliche Ermittlungen auslösen, die existenzbedrohend werden können – für die Einrichtung wie für die handelnden Personen.
Wir vertreten Ärzte, Klinikträger, Pflegepersonal und medizinische Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsansatz bis zur Hauptverhandlung. Dabei verbinden wir strafrechtliche Verteidigungskompetenz mit tiefem Verständnis für die medizinrechtlichen Besonderheiten des Sachverhalts. Denn wer einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers verteidigt, muss beide Sprachen sprechen: die des Strafrechts und die der Medizin.
Besondere Erfahrung haben wir bei Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs, bei internen Untersuchungen im Vorfeld behördlicher Maßnahmen sowie bei der Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im laufenden Betrieb.
Im Strafrecht zählt vor allem eines: früh handeln. Wer wartet, bis die Anklageschrift vorliegt, hat wertvolle Zeit verloren. Wir sind von Anfang an dabei.