RA Fabian Schustek

Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Das Gesundheitswesen ist personalintensiv – und damit arbeitsrechtlich besonders exponiert. Dazu sind viele Einrichtungen heute auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Wir beraten bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften und unterstützen bei Verhandlungen mit Personalvertretungen und Verbänden.

Arbeitsrecht

Überall dort, wo Menschen unter hohem Druck Verantwortung tragen, entstehen arbeitsrechtliche Fragen, die im Gesundheitswesen spezifisches Fachwissen verlangen. Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeitende ist mit hohen bürokratischen Hürden verbunden.

Wir beraten Arbeitgeber im Gesundheitswesen umfassend: im Prozess der Gewinnung von Geschäftsführungen und Arbeitskräften, der rechtssicheren Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Chefarztverträgen, den Verhandlungen von Betriebs-/Dienstvereinbarungen sowie mit Verbänden. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Entwicklung einer Strategie und Taktik in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Im Konfliktfall beraten und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich, z.B. bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Besonderheiten des TV-Ärzte oder TVöD/TVL kennen wir ebenso wie die typischen Konfliktfelder im Pflegebereich.

Gleiches gilt für kollektivrechtliche Fragen: Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats und die Zusammenarbeit mit Personalvertretungen gehören in Gesundheitseinrichtungen zum arbeitsrechtlichen Alltag.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen ist kein Standardfall – es ist ein Rechtsgebiet mit eigenen Regeln. Wir kennen diese Regeln.