Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Das Gesundheitswesen ist personalintensiv – und damit arbeitsrechtlich besonders exponiert. Wir beraten bei Arbeitsverträgen, Dienst- und Bereitschaftszeiten, Chefarztverträgen und Kündigungen und vertreten konsequent vor Arbeitsgerichten.

Arbeitsrecht

Das Gesundheitswesen ist personalintensiv – und damit arbeitsrechtlich besonders exponiert. Ob Klinik, MVZ oder Arztpraxis: Überall dort, wo Menschen in Schichten arbeiten, Bereitschaftsdienste leisten und unter hohem Druck Verantwortung tragen, entstehen arbeitsrechtliche Fragen, die spezifisches Fachwissen verlangen.

Wir beraten Arbeitgeber im Gesundheitswesen umfassend: bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienst- und Bereitschaftszeiten, Vergütungsstrukturen und Kündigungen. Chefarztverträge, Oberarztvereinbarungen und die Besonderheiten des TV-Ärzte oder TVöD kennen wir ebenso wie die typischen Konfliktfelder im Pflegebereich.

Bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir konsequent vor Arbeitsgerichten. Gleiches gilt für kollektivrechtliche Fragen: Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Zusammenarbeit mit Personalvertretungen gehören in Gesundheitseinrichtungen zum arbeitsrechtlichen Alltag.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen ist kein Standardfall – es ist ein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Regeln. Wir kennen diese Regeln.