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Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Datenschutzrecht

Nirgendwo sonst werden so schutzbedürftige Daten in solchem Umfang verarbeitet wie im Gesundheitswesen. Wir beraten bei Datenschutzdokumentationen, Einwilligungserklärungen und der Einführung digitaler Systeme – und unterstützen bei Datenschutzverletzungen schnell und strukturiert.

Datenschutzrecht

Die Patientenakte ist das sensibelste Dokument im Gesundheitswesen – und zugleich ein täglicher Datenschutzfall. Nirgendwo sonst werden so schutzbedürftige personenbezogene Daten in so großem Umfang verarbeitet wie in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die DSGVO kennt keine Ausnahme für den Heilberuf – sie stellt ihn vor besondere Anforderungen.

Wir beraten Gesundheitseinrichtungen umfassend im Datenschutzrecht: bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzdokumentationen, der Gestaltung von Einwilligungserklärungen, der datenschutzkonformen Einbindung externer Dienstleister und der Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen. Auch die Einführung digitaler Systeme – Praxissoftware, Telemedizinlösungen, elektronische Patientenakte – begleiten wir rechtlich von Anfang an.

Bei Datenschutzverletzungen zählt vor allem eines: schnelles, strukturiertes Handeln. Wir unterstützen bei der Meldung gegenüber Aufsichtsbehörden, der Kommunikation mit Betroffenen und der Schadensbegrenzung – und helfen, künftige Vorfälle durch belastbare Strukturen zu vermeiden.

Datenschutz im Gesundheitswesen ist keine Bürokratiepflicht – er ist Ausdruck des Vertrauens, das Patienten in ihre Behandler setzen. Wir helfen, dieses Vertrauen rechtlich zu sichern.