
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Datenschutzrecht
Datenschutz im Gesundheitswesen ist keine Bürokratiepflicht – er ist Ausdruck des Vertrauens, das Patienten in ihre Behandler setzen. Wir helfen, dieses Vertrauen rechtlich zu sichern.
Datenschutzrecht
Nirgendwo werden schutzbedürftige personenbezogene Daten in so großem Umfang verarbeitet wie in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Hier geht es um Gesundheitsdaten – Informationen von höchster Sensibilität. Daher stellt der Datenschutz im Gesundheitswesen Verantwortliche vor besondere Herausforderungen. Die fortschreitende Digitalisierung, insbesondere die Einführung der elektronischen Patientenakte und der Telemedizin, erhöht diese Komplexität zusätzlich.
Wir beraten Gesundheitseinrichtungen umfassend im Datenschutzrecht: von der Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen wie DS-GVO, BDSG und Landeskrankenhausgesetzen über die Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzdokumentationen und die datenschutzkonforme Einbindung externer Dienstleister bis hin zur Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen.
Wir unterstützen Sie auch bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und der Kommunikation mit betroffenen Personen, helfen im Ernstfall bei der Schadensbegrenzung und begleiten Sie im gerichtlichen Verfahren. So helfen wir Ihnen, künftige Vorfälle durch belastbare Strukturen zu vermeiden.