Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Krankenhaus- und Pflegerecht

Krankenhausrecht stellt hohe Anforderungen an Träger und Leitung – rechtlich wie wirtschaftlich. Wir begleiten bei Errichtung und Betrieb: Budgetverhandlungen, Chefarztverträge, DRG, Kooperationen und Hygienethemen. Auch im Pflegesektor gestalten wir Verträge rechtssicher und reduzieren Haftungsrisiken nachhaltig.

Krankenhaus- und Pflegerecht

Krankenhausrecht stellt hohe Anforderungen an Träger und Leitung – rechtlich wie wirtschaftlich. Wer ein Krankenhaus errichtet, betreibt oder umstrukturiert, bewegt sich in einem dicht regulierten Umfeld, das vertrags-, haftungs-, arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragen ebenso umfasst wie wirtschaftliche Steuerungsentscheidungen.

Wir begleiten Krankenhausträger und Klinikführungen umfassend: bei Budgetverhandlungen mit Kostenträgern, der Gestaltung von Chefarztverträgen, Fragen der Krankenhausfinanzierung und DRG-Abrechnung sowie bei Kooperationen mit anderen Einrichtungen. Hygienerechtliche Anforderungen, die in der Praxis häufig unterschätzt werden, kennen wir ebenso wie die gesellschaftsrechtlichen Strukturen, in denen Krankenhäuser heute typischerweise organisiert sind.

Im Pflegesektor sichern wir tragfähige rechtliche Strukturen: Wir gestalten Verträge mit Kostenträgern, Leistungserbringern und Personal rechtssicher, begleiten bei Zulassungs- und Versorgungsverträgen und helfen, Haftungsrisiken im Alltag nachhaltig zu reduzieren – ob in der stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege.

Krankenhaus und Pflegeeinrichtung sind keine gewöhnlichen Unternehmen – sie tragen Versorgungsverantwortung. Wir tragen die rechtliche Verantwortung dafür, dass diese Strukturen halten.