Mietrecht Krankenhaus Klinik Immobilien Immobilienrecht

Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Mietrecht / Immobilienrecht

Praxisräume und Klinikgebäude sind mehr als Betriebsmittel – sie sind Grundlage der Zulassung und oft die größte wirtschaftliche Bindung. Wir beraten bei Miet- und Kaufverträgen, Umbaufragen und der Verzahnung immobilienrechtlicher mit gesundheitsrechtlichen Anforderungen.

Mietrecht / Immobilienrecht

Praxisräume, Klinikgebäude, Pflegeheime – im Gesundheitswesen ist die Immobilie mehr als ein Betriebsmittel. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung, Grundlage der Betriebsorganisation und oft eine der größten wirtschaftlichen Bindungen überhaupt. Miet- und immobilienrechtliche Entscheidungen haben hier unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb.

Wir beraten Gesundheitseinrichtungen bei der Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, der Prüfung von Kaufverträgen sowie bei Fragen rund um Umbau, Instandhaltung und behördliche Genehmigungen. Besondere Expertise haben wir bei der Verzahnung immobilienrechtlicher Fragen mit den spezifischen Anforderungen des Gesundheitsrechts – etwa wenn Raumkonzept und Zulassungsvoraussetzungen aufeinandertreffen.

Bei Streitigkeiten mit Vermietern, Mietern oder Bauträgern vertreten wir konsequent – außergerichtlich wie vor Gericht.

Denn wer im Gesundheitswesen langfristig plant, braucht nicht nur die richtige Immobilie – sondern auch den richtigen Vertrag dazu.