
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Strafrecht
Akteure im Gesundheitswesen sehen sich gelegentlich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert: Abrechnungsbetrug, Abführung von Sozialversicherungsbeträgen, Korruption, Behandlungsfehler – strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen werden häufig unterschätzt. Wir vertreten in allen Phasen des Strafverfahrens und verbinden strafrechtliche Verteidigungskompetenz mit medizinrechtlichem Fachwissen.
Strafrecht
Das Gesundheitswesen befindet sich im stetigen Wandel. Gesetzliche Neuerungen, zunehmende Regulierung und wirtschaftlicher Druck stellen hohe Anforderungen an Akteure im Gesundheitswesen. Strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen sind vielfältig – und werden häufig unterschätzt. Abrechnungsbetrug, Abführung von Sozialversicherungsbeträgen, Korruption, Behandlungsfehler oder die unerlaubte Weitergabe von Patientendaten: All das kann strafrechtliche Ermittlungen auslösen, die existenzbedrohend werden können – für die Einrichtung wie für die handelnden Personen.
Wir beraten und verteidigen Unternehmen und Einzelpersonen in allen Phasen des Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsansatz und bei Durchsuchungen bis zur Hauptverhandlung. Dabei verbinden wir strafrechtliche Verteidigungskompetenz mit tiefem Verständnis für die medizinrechtlichen Besonderheiten des Sachverhalts.
Besondere Erfahrung haben wir bei Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs, bei internen Untersuchungen im Vorfeld behördlicher Maßnahmen sowie bei der Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im laufenden Betrieb.
Wir stehen an Ihrer Seite.