Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Vergaberecht

Öffentliche Gesundheitseinrichtungen unterliegen bei der Beschaffung dem Vergaberecht – einem Rechtsgebiet, das komplex und fehleranfällig ist. Wir begleiten Auftraggeber durch Vergabeverfahren und vertreten Bieter bei Rügen und Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern.

Vergaberecht

Öffentliche Krankenhäuser, kommunale Pflegeeinrichtungen und andere Träger der Daseinsvorsorge unterliegen bei der Beschaffung von Leistungen und Lieferungen dem Vergaberecht – einem Rechtsgebiet, das komplex, fehleranfällig und folgenreich ist. Ein vergaberechtlicher Fehler kann zur Aufhebung eines Verfahrens, zur Schadensersatzpflicht oder zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.

Wir beraten öffentliche und öffentlich geförderte Gesundheitseinrichtungen bei der Planung und Durchführung von Vergabeverfahren: von der Schwellenwertprüfung über die Wahl der richtigen Verfahrensart bis zur Vertragsgestaltung nach Zuschlag. Bietern stehen wir bei der Prüfung von Vergabeunterlagen, der Formulierung von Rügen und der Einleitung von Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern zur Seite.

Vergaberecht ist Präzisionsarbeit – wer zu früh ansetzt, verliert den Auftrag, wer zu spät reagiert, verliert das Verfahren. Wir sorgen dafür, dass der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.