
Tandler & Partner | Rechtsanwälte
Vertrags- und Gesellschaftsrecht
Verträge sind das Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit – im Gesundheitswesen mehr noch als anderswo. Wir gestalten Kooperationsverträge, Gesellschaftsverträge und Praxisvereinbarungen so, dass sie berufsrechtlichen Anforderungen standhalten und auch langfristig tragen.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht
Verträge sind das Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit – im Gesundheitswesen mehr noch als anderswo. Denn hier trifft wirtschaftliche Planung auf berufsrechtliche Grenzen, gesellschaftsrechtliche Gestaltung auf heilberufliche Besonderheiten. Wir strukturieren, verhandeln und gestalten – damit Vereinbarungen nicht nur heute passen, sondern auch morgen tragen.
Im Vertragsrecht beraten wir bei der Gestaltung und Prüfung aller praxisrelevanten Vereinbarungen: Kooperationsverträge zwischen Ärzten, Dienstleistungsverträge mit Krankenhäusern und MVZ, Chefarztverträge, Belegarztvereinbarungen sowie Verträge mit Kostenträgern und Lieferanten. Wir formulieren präzise, denken Haftungsrisiken voraus und sichern Ihre Interessen auch für den Fall, dass eine Zusammenarbeit einmal endet.
Im Gesellschaftsrecht begleiten wir die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und sonstigen Kooperationsformen. Gesellschaftsverträge müssen dabei nicht nur zivilrechtlich belastbar sein – sie müssen auch den engen Vorgaben des Arzt- und Berufsrechts standhalten. Ein schlecht konstruierter Gesellschaftsvertrag gleicht einem Riss im Fundament: lange unsichtbar, im entscheidenden Moment folgenreich.
Wir begleiten Sie von der ersten Strukturüberlegung bis zur notariellen Beurkundung – und darüber hinaus, wenn Änderungen, Streitigkeiten oder Nachfolgelösungen anstehen.