Tandler & Partner | Rechtsanwälte

Zulassungs- und Berufsrecht

Wir vertreten Heilberufsangehörige gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüssen – bei Erstzulassung, Nachbesetzung, Zweigpraxen und MVZ-Gründungen. Im Berufsrecht begleiten wir bei standesrechtlichen Verfahren und Approbationsfragen – mit klarer Strategie und konsequenter Vertretung.

Zulassungs- und Berufsrecht

Der Zugang zum Heilberuf ist rechtlich geregelt, der Verbleib darin ebenfalls. Zulassungs- und Berufsrecht bilden den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen ärztliche und pflegerische Tätigkeit überhaupt erst möglich ist – und dieser Rahmen kann enger werden, als man denkt.

Im Zulassungsrecht vertreten wir Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufsangehörige in allen Verfahren gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüssen: bei der Erstzulassung, der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen, der Genehmigung von Zweigpraxen und MVZ-Gründungen sowie bei Fragen der Bedarfsplanung. Wer seinen Versorgungsauftrag sichern oder ausbauen will, braucht nicht nur medizinische Kompetenz – sondern auch rechtliche Weitsicht.

Im Berufsrecht begleiten wir bei standesrechtlichen Verfahren, Auseinandersetzungen mit Ärztekammern und Fragen rund um die Approbation. Berufsrechtliche Vorwürfe – ob wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen, Werbeverstößen oder Interessenkonflikten – können die berufliche Existenz empfindlich treffen. Wir analysieren den Vorwurf, entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie und vertreten konsequent in Kammer- und Verwaltungsverfahren.

Denn eine Zulassung ist mehr als eine Formalität – sie ist die Grundlage jeder heilberuflichen Existenz. Wir sorgen dafür, dass diese Grundlage gesichert bleibt.